Anmeldungen für den Schulstart 2025

Ist Ihr Kind im Zeitraum vom 01. Oktober 2018 bis 30. September 2019 geboren, wird es am 01. August 2025 schulpflichtig. Wohnen Sie im Einzugsbereich der Grundschule an den Buchen, sind wir in der Regel als nächstgelegene öffentliche Grundschule zuständig für die Schulanmeldung Ihres Kindes. Zur Schulanmeldung sind Sie gesetzlich verpflichtet. Der Termin ist unbedingt einzuhalten.

Mit der Einschulung beginnt für Ihr Kind eine neue, spannende Lebensphase.  Damit startet
es in einen neuen Lebensabschnitt, sammelt wichtige Erfahrungen, wird selbstständiger.

Was Sie anlässlich der Einschulung Ihres Kindes allgemein über die Grundschule, die flexible Schulanfangsphase, jahrgangsübergreifendes Lernen sowie die Betreuungsangebote wissen müssen, können Sie in dem aktuellen Ratgeber für Eltern zum Schulanfang nachlesen.

Nützliche Hinweise zum Anmeldeverfahren, auch zur Möglichkeit der vorzeitigen bzw. späteren Einschulung, sind in dieser Informationsbroschüre* ebenfalls zusammengestellt.

* Die Informationsbroschüre gibt es auch in einfacher Sprache.


Anmeldezeitraum vom 07. Oktober bis einschließlich 18. Oktober 2024

Bringen Sie Ihr Kind gerne mit, damit es diesen Schritt bewusst begleiten und seine zukünftige Schule kennenlernen kann. Wir nehmen Ihre Anmeldung entgegen und beantworten gerne Ihre Fragen zum Anmeldeverfahren allgemein, zur Schule zum Schulstart sowie zur Einschulung.

Folgende Unterlagen müssen Sie zur Schulanmeldung mitbringen:

  • Ihre eigenen Personalpapiere
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Impfnachweis Masern
  • sonstige Personalpapiere Ihres Kindes
  • ggf. für die Förderung Ihres Kindes hilfreiche Unterlagen

Sollten Sie vorab Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an uns.


Sprechzeiten für die Schulanmeldungen 2025

Aus organisatorischen Gründen sind Anmeldungen nur während der Sprechzeiten möglich.

Mo 07. Okt.

08:00 - 10:00 Uhr

Di 08. Okt.

 08:00 - 10:00 Uhr

Mi 09. Okt.

10:00 - 12:00 Uhr

Do 10. Okt.

14:00 - 18:00 Uhr

Mo 14. Okt.

08:00 - 10:00 Uhr

Di 15. Okt.

08:00 - 10:00 Uhr

Mi  16. Okt.

10:00 - 12:00 Uhr

Do 17. Okt.

 10:00 - 12:00 Uhr


Endlich Schulkind - wann geht's los?

Einschulung - was für ein aufregender Tag ... nicht nur für die Schulstarter und für uns!

Damit auch Sie rechtzeitig planen können, notieren Sie sich doch schon mal folgende Termine in Ihrem Kalender:

Die offiziellen Einschulungsfeiern finden am Samstag, den 13. September 2025 statt.

Der erste Schultag, mit dem der reguläre Unterricht für Ihr "Schulkind" in der Schulanfangsphase beginnt, ist am darauf folgenden Montag, dem 15. September 2025. Über Einzelheiten, wie über die genauen Termine, Unterrichtszeiten und die benötigten Schulmaterialien informieren wir Sie rechtzeitig auf einem ersten Elternabend.


Warum Sie Ihr Kind bei uns anmelden müssen

Eine Schulanmeldung muss immer in der für Sie zuständigen Grundschule erfolgen, da hier Erfassung Ihres Kindes erfolgt, auch wenn Sie für Ihr Kind eine andere Grund- bzw. Privatschule oder ein anderes Ganztagsmodell in Erwägung ziehen oder es eine Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt besuchen soll.

Wünschen Sie für Ihr Kind die Aufnahme in einer anderen Schule, müssen Sie dies bei der Schulanmeldung schriftlich beantragen und begründen. Den Antrag zum Schulwechsel finden Sie unter:
https://service.berlin.de/dienstleistung/329781/
Bringen Sie den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag sowie ggf. weitere Unterlagen zur Begründung Ihres Wechselwunsches zur Schulanmeldung mit. Sie können den Antrag aber auch bei der Schulanmeldung ausfüllen und abgeben. Bitte beachten Sie, dass Ihrem Antrag nur entsprochen werden kann, wenn ausreichend freie Plätze an der "Wunschschule" zur Verfügung stehen.

Wünschen Sie die Aufnahme Ihres Kindes in der Grundschule an den Buchen, obwohl wir nicht die für Ihr Kind zuständige Grundschule sind, freuen wir uns. Den Antrag hierfür stellen Sie in der zuständigen Grundschule.

Entscheidung über die Schulplatzvergabe durch das Schulamt des Bezirks

Die Schulplätze vergibt das Schulamt Pankow. Über die Entscheidung, an welcher Grundschule Ihr Kind angenommen wird, informiert Sie das Schulamt schriftlich. Organisatorische Gründe erfordern es in Einzelfällen, dass Ihr Kind nicht an der Schule, für die eine Anmeldung erfolgt ist, aufgenommen werden kann.

Schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes

Informationen zur Terminvereinbarung zur schulärztlichen Untersuchung Ihres Kindes durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Bezirk erhalten Sie bei der Schulanmeldung.

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Hat Ihr Kind Entwicklungsschwierigkeiten, eine Beeinträchtigung oder ist chronisch krank, dann weisen Sie bitte schon bei der Schulanmeldung darauf hin, damit Sie einen frühzeitigen Termin zur Einschulungsuntersuchung erhalten. Sie können außerdem besprechen, ob Sie einen Antrag auf Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen. Ihr Kind kann so von Beginn an die beste Unterstützung bekommen.


Antrag auf vorzeitige Einschulung

Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 01. Oktober 2019 bis 31. März 2020 geboren ist, können Sie bei der zuständigen Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Aufnahme in die Schule stellen. Voraussetzung: Ihr Kind benötigt keine Sprachförderung. Bringen Sie für den Antrag bitte einen Nachweis über den Sprachstand, z. B. QuaSta-Bogen, mit. Den Bogen bekommen Sie auf Nachfrage von der Kita. Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht des Bezirks. Wurde Ihr Kind nach dem 31. März 2020 geboren, kann es erst im Sommer 2026 eingeschult werden.

Antrag auf oder Zurückstellung

Wissen Sie nicht genau, ob Ihr Kind schon für die Schule bereit ist? Dann ist es möglich, den Beginn der Schulzeit für Ihr Kind um ein Jahr zu verschieben. Sollte der Besuch einer Kita beim Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung erwarten lassen, können Sie bei der Schulanmeldung die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag das Förderkonzept der Kita bei und vereinbaren Sie bis Februar 2025 einen Termin für die schulärztliche Untersuchung. Über den Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch entscheidet die regionale Schulaufsicht. Bei der Entscheidung berücksichtigt werden das schulärztliche Gutachten, die fachliche Einschätzung der Kita und ggf. die Stellungnahme des SIBUZ. Die Zurückstellung wird nur genehmigt, wenn an Stelle des Schulbesuchs eine entsprechende Förderung in einer Kita erfolgt. Sie können sich dazu bei der Schulaufsicht Ihres Bezirks beraten lassen.

Einen Antrag auf Rückstellung können Sie auch stellen, wenn Sie Ihr Kind bereit für den Schulbeginn im nächsten Jahr angemeldet haben. Der Antrag muss bis spätestens 28. Februar 2025 in der zuständigen Grundschule gestellt werden. Haben Sie einen Bescheid über die Rückstellung vom Schulamt erhalten, müssen Sie die Kita Ihres Kindes bis spätestens 30. April 2025 darüber informieren. Eine Zurückstellung nach Schulbeginn ist ausgeschlossen.


Vertrag für die ergänzende Förderung und Betreuung

Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) Ihres Kindes beantragen Sie bei der Anmeldung zur Schule. Die Formulare erhalten Sie in der Schule, im Jugendamt oder online unter www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/.

Der Antrag wird vom Jugendamt bearbeitet und muss spätestens drei Monate vor dem Beginn des Schuljahres eingehen. Ihr Kind kann von 13:30 bis 16:00 Uhr an der ergänzenden Förderung und Betreuung kostenfrei und ohne Bedarfsprüfung teilnehmen. Für die Zeiten vor Unterrichtsbeginn und nach 16:00 Uhr prüft das Jugendamt Ihren Bedarf. Der zusätzliche Betreuungsumfang muss gesondert beantragt werden. Zur Begründung des Betreuungsbedarfs, der über die Kernzeit hinausgeht, benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis, den Sie Ihrem Antrag beifügen. Über diesen Betreuungsbedarf entscheidet das Jugendamt und überprüft die erforderlichen Voraussetzungen. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über diesen Bedarf (z. B. Berufstätigkeit oder -ausbildung) bei.
Die ergänzende Förderung und Betreuung ist für Sie in den ersten drei Schuljahren kostenfrei.

Nach Ihrem Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung erhalten Sie vom Jugendamt einen Bedarfsbescheid. Seit dem 01. Februar 2024 kooperieren wir mit der Technischen Jugend- und Bildungsgesellschaft gGmbH, einem Träger der freien Jugendhilfe. Über die Teilnahme Ihres Kindes an dem

entsprechenden Ganztagsangebot schließen Sie den Vertrag direkt mit dem freien Tröger "tjfbg"ab.

Das Kita-Jahr endet am 31. Juli 2025. Die ergänzende Förderung und Betreuung kann Ihr Kind bereits vor dem Unterrichtsbeginn ab Freitag, den 01. August 2025 in unserer Schule wahrnehmen. Dafür müssen Sie jedoch die Frist für die Beantragung einhalten. Der Antrag kann bereits bei der Schulanmeldung abgegeben werden. Er muss spätestens drei Monate vor Schuljahresbeginn beim Jugendamt eingegangen sein. Sollte für die Betreuung in der Ferienzeit eine abweichende Regelung gelten, teilen wir Ihnen mit, wo Ihr Kind betreut wird.


Mittagessen ohne Kostenbeteiligung.

Seit dem 1. August 2019 können alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 gemeinsam und kostenfrei zu Mittag essen. Damit Ihr Kind dieses Angebot wahrnehmen kann, müssen Sie mit dem Caterer der Schule einen Vertrag über die Lieferung eines kostenfreien Mittagessens schließen. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über das hierzu nötige Anmeldeverfahren.