Unsere Bewertungsmaßstäbe

Leistungsbewertung

Die Beurteilung der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung in der Schulanfangsphase (SAPh) erfolgt am Ende des Schuljahres mit einer verbalen Beurteilung. Diese Beurteilung kann auch in Form eines indikatorenorientierten Zeugnisses erfolgen. Durch die tabellarische Form wird die verbale Beurteilung ergänzt oder ersetzt. Grundlage der Leistungsbewertung ist ein kompetenzorientierter Ansatz, der wesentliche Lern- und Entwicklungsziele abbildet.

Die Beurteilung erfolgt in Bezug auf die Rahmenlehrpläne, die Lernausgangslagenuntersuchung und die Lerndokumentationen Mathematik und Sprache.

In den Klassen 3 bis 6 werden jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres Zeugnisse erteilt.

In den Jahrgangsstufen 3 und 4 kann die Klassenelternversammlung hierzu mehrheitlich beschließen, dass statt Noten weiterhin eine verbale Beurteilung erteilt wird.

In den Jahrgangsstufen 5 und 6 werden dann ausschließlich Notenzeugnisse erteilt.

Bewertungsmaßstäbe bestimmt die Grundschulverordnung

Verbindlicher Bewertungsschlüssel für schriftliche Leistungsnachweise

Note erreichte Leistung (in %)
 1 100 - 96  %
2   95 -  80  %
3   79 -  60  %
4   59  -  45  %
5   44  -  16  %
6   15  -    0  %

Hinweis auf § 20 (5) der Grundschulverordnung (GsVO) - Verkündungsstand 26.09.2014 - in Kraft ab: 22.08.2014

Vergleichsarbeiten

Seit dem Schuljahr 2007/2008 werden in allen Berliner Grundschulen am Ende der 3. Klasse zeitgleich die Vergleichsarbeiten (VerA) in Deutsch und Mathematik geschrieben.

Diese Vergleichsarbeiten bilden die Leistungsentwicklung der einzelnen Schülerinnen und Schüler ab. Aber auch das Leistungsvermögen der gesamten Klasse wird innerhalb der Schule sowie mit den Schulen aus dem Einzugsgebiet verglichen. Die Vergleichsarbeiten orientieren sich an den bundesweit verbindlichen Bildungsstandards für den Grundschulbereich.