Die Schülervertretung (SV) - §§ 83 ff Schulgesetz
Schüler*innen einer Klasse wählen ab Jahrgangsstufe 3 zu Beginn eines neuen Schuljahrs zwei gleichberechtigte Klassensprecher*innen. Die Schülervertreter*innen nehmen die Interessen der Schüler*innen wahr und üben die Mitwirkungsrechte der Schüler*innen in der Schule aus. An Grundschulen treffen sich die Sprecher*innen der Klassen mindestens zweimal im Schuljahr. Sie wählen aus dem Kreis der Schüler*innen ab Jahrgangsstufe 5 die beratenden Mitglieder der Schulkonferenz.
Die Gesamtelternvertretung (GEV) - § 90 Schulgesetz
Alle Elternsprecher*innen unserer Schule bilden gemeinsam die Gesamtelternvertretung (GEV). Die GEV vertritt die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten der Schule. Die Gesamtelternvertretung wählt eine*n Elternsprecher*in der Schule und entsendet Vertreter*innen in die anderen Gremien der Schule sowie in den Bezirkselternausschusss. Es finden mindestens drei Sitzungen im Schuljahr statt. Die Sitzungen dienen der Unterrichtung und der Aussprache über wichtige schulische Themen.
Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte (GK) - § 79 Schulgesetz
Beratungs- und Beschlussgremium aller an der Schule tätigen Lehrkräfte und eigenverantwortlich erzieherisch tätigen Personen ist die Gesamtkonferenz. Sie berät und beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie die kontinuierliche Entwicklung und Sicherung der schulischen Qualität. Zwei gewählte Vertreter_innen der GEV nehmen beratend an den Sitzungen teil.
Die Fachkonferenzen (SK) - § 80 Schulgesetz
Die Fachkonferenzen entscheiden insbesondere über die Umsetzung der Rahmenlehrpläne für den jeweiligen Fachbereich, über Regelungen für den fachübergreifenden und fächerverbindenden Unterricht und die Auswahl der Lern- und Lehrmittel. In den Konferenzen findet ein regelmäßiger Austausch zur Weiterentwicklung des Fachbereichs statt. Gewählte Vertreter*innen der GEV haben die Möglichkeit, beratend an den Sitzungen teilzunehmen.
Die Schulkonferenz (SK) - § § 75, 76, 77, 78 Schulgesetz
Oberstes Beratungs- und Beschlussgremium der Schule ist die Schulkonferenz.
Dieses Gremium entscheidet zum Beispiel über Grundsätze der Verteilung und Verwendung der Personal- und Sachmittel, über das Schulprogramm, Richtlinien der Organisation und Evaluation von Schule und Unterricht, Prinzipien zu Hausaufgaben und zu Kooperationen, über den täglichen Unterrichtsbeginn sowie die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens. Die Schulkonferenz wird angehört, u.a. vor Entscheidungen über größere bauliche Maßnahmen oder vor Änderungen des Einzugsbereiches. Die Schulkonferenz bildet einen Mittagessensausschuss.
Stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz sind der/die Schulleiter*in, vier Vertreter*innen der Gesamtkonferenz, vier Vertreter*innen der Gesamtelternvertretung und ein*e unabhängige*r Berater*in. Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 und 6 gehören der Schulkonferenz mit beratender Stimme an. Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für zwei Jahre gewählt und können an den Sitzungen der anderen Gremien mit beratender Stimme teilnehmen.